Besondere Geschäftsbedingungen –
Artéa Studio
Artéa Studio ist eine Marke der Siblings GmbH. Zusätzlich gelten die AGB der Siblings GmbH.
Gültig ab: 13.10.2026
1. Geltungsbereich
1.1 Artéa Studio ist eine Marke der Siblings GmbH, Soodstrasse 52, 8134 Adliswil (UID CHE-193.441.444). Vertragspartnerin des Kunden ist die Siblings GmbH («Anbieterin»).
1.2 Für alle Leistungen von Artéa Studio gelten die AGB der Siblings GmbH (Zahlung, Verzug, Haftung, Datenschutz, Gerichtsstand u. a.) und zusätzlich diese Besonderen Bedingungen. Bei Widersprüchen gehen diese Besonderen Bedingungen vor, und die Offerte oder Auftragsbestätigung geht beiden vor.
1.3 Offerten sind während der in der Offerte angegebenen Gültigkeitsdauer, mangels Angabe während 30 Tagen, verbindlich.
2. Leistungen
2.1 Artéa Studio erbringt Event- und Raumdekoration, Gestaltung individueller Dekorationskonzepte (Konzept), Workshops sowie den Verleih von Dekorationselementen (Verleih).
2.2 Die Leistungen umfassen je nach Vereinbarung Beratung, Konzeption, Planung, Beschaffung, Eigenanfertigung, Lieferung, Auf- und Abbau sowie Rückbau und Abholung. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Offerte oder Auftragsbestätigung. Nicht aufgeführte Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden separat verrechnet.
2.3 Änderungswünsche (z. B. Farben, Mengen, Aufbauort, Konzeptanpassung) werden erst mit schriftlicher Bestätigung verbindlich und können Mehrkosten und Terminverschiebungen verursachen.
3. Vorarbeiten und Konzeptpauschale
3.1 Vorarbeiten: Vor Abgabe einer Offerte erbringt Artéa Studio regelmässig Vorarbeiten, insbesondere Erstellung von Moodboards, Farb-, Material- und Stilkonzepten, Skizzen und Visualisierungen, Ortsbesichtigungen und Besprechungen, Abklärungen und Offertanfragen bei Drittfirmen und Lieferanten, Recherche und Planung sowie die Erarbeitung des Dekorationskonzepts.
3.2 Konzeptpauschale: Kommt auf Grundlage dieser Vorarbeiten kein Auftrag zustande (z. B. weil der Kunde die Offerte ablehnt, nicht innert Gültigkeitsdauer annimmt, die Anfrage zurückzieht oder die Umsetzung ohne die Anbieterin erfolgt), verrechnet die Anbieterin die Vorarbeiten pauschal mit CHF 250.– pro Projekt (Preisangabe gemäss Ziff. 4 der AGB bezüglich MwSt.). Entstandene Drittkosten (z. B. Muster, Proben, Reisekosten) werden zusätzlich zum effektiven Betrag verrechnet.
3.3 Bei aussergewöhnlich hohem Aufwand (z. B. mehrere Ortstermine, umfangreiche Visualisierungen) teilt die Anbieterin dem Kunden vor Beginn der Vorarbeiten einen höheren Betrag schriftlich mit. Bei einfachen Anfragen mit geringem Aufwand kann sie auf die Verrechnung verzichten.
3.4 Bei Auftrag: Kommt der Auftrag zustande, sind die Vorarbeiten im Auftragspreis enthalten, und es wird keine Konzeptpauschale verrechnet.
3.5 Rechte an den Vorarbeiten: Moodboards, Konzepte, Skizzen, Visualisierungen und Offerten bleiben geistiges Eigentum der Anbieterin. Sie dürfen ohne ihre schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben noch zur Umsetzung durch Dritte verwendet werden. Auch mit Bezahlung der Konzeptpauschale erwirbt der Kunde kein Recht auf Umsetzung des Konzepts durch Dritte, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wird.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt sicher, dass die Voraussetzungen zur Leistungserbringung erfüllt sind: Zugang zum Raum im vereinbarten Zeitfenster, Strom, Stellflächen, Zufahrt und Anlieferung sowie alle erforderlichen Bewilligungen und Zustimmungen der Eigentümerin oder Vermieterin (z. B. zum Befestigen oder Aufhängen von Dekorationen).
4.2 Der Kunde liefert alle relevanten Informationen (Raumpläne, Ablauf, Gästezahl, besondere Wünsche) rechtzeitig und vollständig. Verzögerungen oder Mehraufwand wegen fehlender Mitwirkung gehen zu seinen Lasten.
4.3 Transport, Anfahrt, Auf- und Abbau, Parkgebühren, Bewilligungen und Fremdkosten sind, sofern nicht ausdrücklich enthalten, zusätzlich zu bezahlen.
5. Dekoration vor Ort
5.1 Natur- und Handwerksprodukte: Blumen, Pflanzen, Ballons und handgefertigte Elemente sind Naturprodukte bzw. Einzelstücke. Abweichungen in Farbe, Form und Grösse gegenüber Mustern, Moodboards und Visualisierungen sind möglich; diese dienen der Orientierung und sind keine verbindliche Abbildung. Bei fehlender Verfügbarkeit darf die Anbieterin gleichwertige Elemente einsetzen.
5.2 Befestigung und Sicherheit: Dekorationen werden nach Möglichkeit ohne Beschädigung von Räumen angebracht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Wände, Decken und Böden für die vereinbarte Befestigung zulässig und tragfähig sind. Offenes Feuer (Kerzen, Wunderkerzen, Feuerwerk) ist nur nach vorheriger Absprache zulässig. Die feuerpolizeilichen Vorschriften des Veranstaltungsorts sind einzuhalten.
5.3 Im Freien: Bei Anlässen im Freien trägt der Kunde das Wetterrisiko. Die Anbieterin darf aus Sicherheits- oder Qualitätsgründen Elemente anpassen, ersetzen oder weglassen, ohne dass ein Anspruch auf Preisminderung entsteht.
5.4 Obhut: Ab Fertigstellung des Aufbaus bis zum Abbau sind die Dekorationselemente vom Kunden sorgfältig zu behandeln. Er sorgt dafür, dass Gäste und Dritte sie nicht beschädigen, entfernen oder verändern.
6. Verleih und Mietmaterial
6.1 Verliehene Dekorationselemente bleiben Eigentum der Anbieterin und sind im übergebenen Zustand und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
6.2 Fehlende, beschädigte oder übermässig verschmutzte Elemente werden zum Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwert verrechnet, zuzüglich eines allfälligen in der Offerte ausgewiesenen Zuschlags (z. B. 50 %). Dies gilt auch für Schäden durch Nässe, Wetter, Feuer, Wachs oder Farbe sowie für Schäden durch Gäste oder Dritte.
6.3 Der Kunde prüft die Lieferung bei Übergabe und meldet Mängel sofort. Bei verspäteter Rückgabe wird die zusätzliche Mietdauer verrechnet.
7. Workshops
7.1 Workshops finden nur bei Erreichen der in der Offerte genannten Mindestteilnehmerzahl statt. Bei Krankheit oder Verhinderung der Leitung darf die Anbieterin den Workshop verschieben und bietet einen Ersatztermin an. Materialkosten sind, sofern nicht anders angegeben, im Preis inbegriffen. Die Teilnehmenden nehmen auf eigene Verantwortung teil.
8. Stornierung
8.1 Es gelten die Stornostufen der AGB (Ziff. 8): bis 30 Tage vor dem Anlass kostenlos, 29 bis 15 Tage 50 %, 14 Tage oder weniger sowie bei Nichterscheinen oder nicht möglichem Zugang 100 % des Auftragswerts.
8.2 Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Kosten, namentlich für Sonderanfertigungen, auf Bestellung beschaffte Materialien, Blumen und Verbrauchsmaterial sowie beigezogene Dritte, werden in jedem Fall vollständig verrechnet. Bereits erbrachte Vorarbeiten (Ziff. 3) werden verrechnet.
9. Mängelrüge
9.1 Der Kunde prüft die Dekoration nach dem Aufbau und meldet Beanstandungen sofort vor Ort, spätestens am Veranstaltungstag, damit die Anbieterin Abhilfe schaffen kann. Später gemeldete Mängel gelten als genehmigt. Bei Konzept- und Planungsleistungen ohne Veranstaltungsbezug beträgt die Rügefrist 5 Arbeitstage.
9.2 Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt eine angemessene Nachbesserung. Schlägt diese fehl oder ist sie nicht möglich, kann der Kunde eine angemessene Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
10. Urheberrechte und Referenzen
10.1 Konzepte, Entwürfe, Designs und eigenangefertigte Dekorationselemente bleiben Eigentum der Anbieterin (siehe auch Ziff. 3).
10.2 Die Anbieterin darf ausgeführte Dekorationen fotografieren und die Aufnahmen (ohne Personen und vertrauliche Inhalte) als Referenz auf ihrer Webseite und in Social Media verwenden, sofern der Kunde nicht vor dem Anlass schriftlich widerspricht.
11. Weitere Bestimmungen
11.1 Preise, Zahlungsfristen, Anzahlung, Verzug und Inkasso, Haftung, höhere Gewalt, Datenschutz, anwendbares Recht und Gerichtsstand richten sich nach den AGB der Siblings GmbH.
Anbieterin
Siblings GmbH – Artéa Studio
Soodstrasse 52
8134 Adliswil
+41 79 798 39 48 / +41 78 781 86 98
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